03.11.2011

Gewerbliche Facebooknutzung ist rechtswidrig

Wer derzeit als Unternehmer zur Information seiner Kunden und Interessenten eine Facebookseite unterhält, bewegt sich in einer Grauzone. Denn grundlegend ist so ein Auftritt rechtswidrig, da keine ausreichende Anbieterkennzeichnung hinterlegt werden kann. Diese ist aber bei gewerblichen Onlinepräsentationen zwingend vorgeschrieben. Wie man Abhilfe schaffen kann und den kompletten Artikel dazu, können Sie hier lesen:

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(Quelle wortfilter.de)